+++ Bundessozialgericht am 24.11.2005: GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER unterliegen teilweise der Rentenbeitrags-Pflicht! - Rückwirkende Beiträge gefährden kleine GmbHs +++ Schwarz-Rote-Bundesregierung reformiert GMBH-Gesetz +++ IN DEN NÄCHSTEN WOCHEN ENTSTEHEN HIER UMFANGREICHE GMBH-INFORMATIONEN +++ GmbH-Novelle 2006 geplant!+++ IHRE GMBH und SIE als GESCHÄFTSFÜHRER haben es verdient: Gute Beratung oder Inhouse-Schulungen ? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir freuen uns auf Sie!
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Europa - Betätigungs-Freiheit

In Anlehnung an die Fälle„Centros“ EuGH v. 9.3.1999 C 212/07„Überseering-BV“ EuGH v. 5.11.2002 C-208/00 (Ltg 2 Deutsche)erklärt der EuGH durch Entscheidung vom 30.9.03 die Eintragung-Ablehnung regionaler Handelsregister auch für den Fall für rechtswidrig, daß die Firmen zwecks Ausnutzung der Kapitalaufbringungsschriften ein Unternehmen in einem Staat mit günstigsten Gründungsbedingungen gründen, um in einem anderen Staat zu agieren.

Dazu EuGH: Einem in einem EG-Staat ordnungsgemäß gegründetes Unternehmen kann in anderen EG-Land nicht die Prozess- und Parteifähigkeit abgesprochen werden. Vielmehr müsse die Prozess- und Parteifähigkeit nach den Maßstäben des Gründungsstaates respektiert werden.

Einschränkungen sind nur dort zulässig, wo offensichtlich rechtswidrige Ziele verfolgt werden.
Die in Deutschland vorrangige „Sitztheorie“ erfährt durch dieses Urteil eine weitere Einschränkung.

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IHK erhebt Beiträge für englische Limited
Verfügt eine juristische Person über eine notwendige Betriebsausstattung (Schreibtisch, Telefon, PC), so ist sie beitragspflichtig, ohne daß es auf einen Hauptsitz, eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigniederlassung ankommt. Eine Betriebstätte i.S.d. § 12 AO reicht aus.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 11.3.2005 – VG A 36/05 = GewArch 2005,213;

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