Oftmals ist eine GmbH oder eine natürliche Person der einzige Komplementär. Dies kann Probleme verursachen, wenn dieser Komplementär nicht mehr vorhanden ist, z.B. Insolvenz der GmbH oder Tod der Person des Komplementärs.
Wird kein Komplementär für die KG gefunden, ist zu prüfen, ob eine OHG kraft Gesetzes und damit eine Vollhaftung der Gesellschafter besteht.Auf dieses Problem haben einige Falk-Fonds Anfang April reagiert und neue Geschäftsführer und persönlich haftende Gesellschafter bestellt.
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