Einlagepflicht erfüllt bei Einzahlung und Verfügbarkeit – debitorisches Konto Eine Einlage nach Kapitalerhöhungs-Beschluß ist erfüllt, wenn über das Geld trotz debitorischem Konto aufgrund einer Bankvereinbarung oder –Duldung verfügt werden kann. BGH, Urteil v. 8.11.2004 – II ZR 362/02
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