Gesellschafter-Klage auch nach Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit zulässig. Eine Klage eines Gesellschafters einer zweigliedrigen und zwischenzeitlich wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH gegen einen Mitgesellschafter ist nach nach Bestellung eines Nachtragsliquidators ohne Gesellschafterbeschluß nach § 46 Nr. 8 GmbHG zulässig. Im entschiedenen Fall begehrte ein Gesellschafter von einem anderen Gesellschafter Auskunft und Schadensersatz. BGH, Urteil v. 29.11.2004 – II ZR 14/03
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