+++ Bundessozialgericht am 24.11.2005: GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER unterliegen teilweise der Rentenbeitrags-Pflicht! - Rückwirkende Beiträge gefährden kleine GmbHs +++ Schwarz-Rote-Bundesregierung reformiert GMBH-Gesetz +++ IN DEN NÄCHSTEN WOCHEN ENTSTEHEN HIER UMFANGREICHE GMBH-INFORMATIONEN +++ GmbH-Novelle 2006 geplant!+++ IHRE GMBH und SIE als GESCHÄFTSFÜHRER haben es verdient: Gute Beratung oder Inhouse-Schulungen ? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir freuen uns auf Sie!
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"Gesellschafter haben alle Rechte...

Geschäftsführer alle Pflichten."

Nur-Gesellschafter können sich weitgehend zurücklehnen, sobald die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist.

Gesellschafterklage nach Löschung

Gesellschafter-Klage auch nach Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit zulässig.
Eine Klage eines Gesellschafters einer zweigliedrigen und zwischenzeitlich wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH gegen einen Mitgesellschafter ist nach nach Bestellung eines Nachtragsliquidators ohne Gesellschafterbeschluß nach § 46 Nr. 8 GmbHG zulässig. Im entschiedenen Fall begehrte ein Gesellschafter von einem anderen Gesellschafter Auskunft und Schadensersatz.
BGH, Urteil v. 29.11.2004 – II ZR 14/03

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