+++ Bundessozialgericht am 24.11.2005: GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER unterliegen teilweise der Rentenbeitrags-Pflicht! - Rückwirkende Beiträge gefährden kleine GmbHs +++ Schwarz-Rote-Bundesregierung reformiert GMBH-Gesetz +++ IN DEN NÄCHSTEN WOCHEN ENTSTEHEN HIER UMFANGREICHE GMBH-INFORMATIONEN +++ GmbH-Novelle 2006 geplant!+++ IHRE GMBH und SIE als GESCHÄFTSFÜHRER haben es verdient: Gute Beratung oder Inhouse-Schulungen ? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir freuen uns auf Sie!
StartseiteGründungs-PhaseVorgründung

Eine Vereinbarung = eine Gesellschaft?

Stellen Sie sich vor: A, B und C sitzen beim Umtrunk. A präsentiert eine Geschäfts-Idee und begeistert B und C so, daß eine Vertriebsfirma geplant, die Einlagen mit jeweils 10.000 Euro und die Form einer GmbH vereinbart wird. Jeder soll innerhalb von zwei Wochen die Hälfte auf ein Konto bei der X-Bank für den Zweck: "Vertriebsfirma" einzahlen.

Vorgründung - vor Beurkundung

Es handelt sich um eine Personen-Mehrheit = Gesellschaft

gemeinsamen Zweck

bestimmbare Leistungen mit Einzahlungs-Frist und somit

ist eine Gesellschaft entstanden, die mangels notarieller Beurkundung

zunächst als OHG = offene Handelsgesellschaft behandelt wird.

Warum OHG? Hier ist die Antwort!



Zunächst entsteht aufgrund der Vereinbarung eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nach §§ 715 ff. BGB, die jedoch im Falle eines kaufmännischen Gewerbes als OHG (§§ 105 ff. HGB) qualifiziert wird.

Unsere LinksGmbH-Geschäftsführer-SeminarDozenten-TätigkeitRechtsanwalt Berend BlöckerBerater-GildeImpressumSeminare