+++ Bundessozialgericht am 24.11.2005: GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER unterliegen teilweise der Rentenbeitrags-Pflicht! - Rückwirkende Beiträge gefährden kleine GmbHs +++ Schwarz-Rote-Bundesregierung reformiert GMBH-Gesetz +++ IN DEN NÄCHSTEN WOCHEN ENTSTEHEN HIER UMFANGREICHE GMBH-INFORMATIONEN +++ GmbH-Novelle 2006 geplant!+++ IHRE GMBH und SIE als GESCHÄFTSFÜHRER haben es verdient: Gute Beratung oder Inhouse-Schulungen ? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir freuen uns auf Sie!
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IHK-Zwangsbeiträge auch für Vorrats-GmbH

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass eine Vorrats-GmbH schon auf Grund ihrer Rechtsform nach § 3 GewStG gewerbesteuerpflichtig ist und nach § 2 Abs. 1 IHK-Gesetz auch dann beitragspflichtig ist, wenn sie nicht aktiv am Geschäftsverkehr teilnimmt. Für die Beitragspflicht reicht es aus, dass die sogenannte Vorrat-GmbH jederzeit gewerblich tätig werden könne.
Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 1.7.2004 -3 A 109/04

Vorsicht bei "Mantel"-Käufen

Die Verwendung des Mantels einer Vorratsgesellschaft stellt wirtschaftlich eine Neugründung dar. Aufgrund dieser wirtschaftlichen Neugründung und der erstmaligen Aufnahme des Geschäftsbetriebes sind die zur Kontrolle der Kapitalaufbringung dienenden Vorschriften des GmbHG einschliesslich der registerlichen Kontrolle entsprechend anzuwenden.BGH, Urteil v. 9.12.2002 - II ZB 122/02 -

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