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StartseiteKapital-AufbringungHin- und Herzahlung

Nicht neu - aber gefährlich...

Wenn man schon die Vorteile einer beschränkten Haftung in Anspruch nehmen möchte, sollte es auch selbstver-ständlich sein, dass ein Stamm-Kapital wenigsten einmal in der vorgeschriebenen Höhe eingezahlt worden ist.

Heute gebracht - morgen abgeholt

Die "Trickser" machen es oftmals so: Es wird die vorgeschriebene Einlage eingezahlt. Dann wird der Bankauszug dem Handelsregister vorgelegt. Und am nächsten Tag wird das Geld wieder teilweise oder vollständig abgehoben.

Der "Darlehens-Trick"

Allein-Gesellschafter G zahlt die vollständige Einlage über z.Zt.25.000 EUR und läßt sich dann von der Gesellschaft ein langfristiges Darlehen gewähren, so dass die gerade eingezahlte Summe als "Her-Zahlung" wieder aus dem GmbH-Topf entnommen wird.

Einlagen sollten bei der Gesellschaft bleiben!

Es liegt keine Einlageleistung bei der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG vor, wenn diese den von ihrem Alleingesellschafter als Einlage erhaltenen Betrag zeitnah an eine GmbH & Co KG, deren alleiniger Kommanditist ihr Alleingesellschafter ist, weiterleitet.
OLG Hamm, Urteil v. 31.10.2006 – 27 U 81/06
(im Febr. 2007 noch nicht rechtskräftig)

Gewährt eine GmbH zwei Wochen nach Einzahlung des Stammkapitals dem Alleingesellschafter ein Darlehen in gleicher Höhe, liegt in dem Hin- und Herzahlen eine verdeckte Sacheinlage, die zum Wiederaufleben des Stammkapitals führt. Es liegt insbesondere kein Verkehrsgeschäft vor, wenn es sich bei der GmbH um eine von 70 Vorratsgesellschaften handelt.
OLG Schleswig, Urt. 26.7.2000 – 5 U 2/2000

Urteile
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