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StartseiteKapitalersatz u. GesellschafterExistenzvernichtende Eingriffe

Gezielte Schädigung des Gesellschafts-Vermögens

Haftung des Gesellschafters wegen Existenz vernichtenden Eingriffs
Die Durchgriffshaftung eines Gesellschafters setzt einen gezielten Eingriff des betreffenden Gesellschafters voraus, der auf Entzug des Gesellschaftsvrmögens zu Lasten aller Gläubiger gerichtet ist. Der Entzug einzelner Sicherungs-gegenstände eines einzelnen Gläubugers werden hiervon nicht erfasst. Management-Fehler sind nicht als haftungs-begründende Eingriffe anzusehen, sofern das zielgerichtete Handeln fehlt.
BGH, Urteil vom 13.12.2004 – II ZR 256/02

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