+++ Bundessozialgericht am 24.11.2005: GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER unterliegen teilweise der Rentenbeitrags-Pflicht! - Rückwirkende Beiträge gefährden kleine GmbHs +++ Schwarz-Rote-Bundesregierung reformiert GMBH-Gesetz +++ IN DEN NÄCHSTEN WOCHEN ENTSTEHEN HIER UMFANGREICHE GMBH-INFORMATIONEN +++ GmbH-Novelle 2006 geplant!+++ IHRE GMBH und SIE als GESCHÄFTSFÜHRER haben es verdient: Gute Beratung oder Inhouse-Schulungen ? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir freuen uns auf Sie!
StartseiteKrisen-Management

Interne - externe Merkmale

Die Ursachen für die Krise können sowohl intern als auch extern verursacht werden.

Interne Krisen sind in der Regel durch ein schlechtes Management gekennzeichnet, welches die Entwicklung der Kosten einerseits und der Gewinne andererseits mangels eines wirksamen Controllings nicht rechtzeitig beachtet hat. Oftmals kommt es auch zu risikoreichen Geschäften, wobei insbesondere Firmen besonders gefährdet sind, die nur von wenigen Auftraggebern abhängig sind. In diesem Falle rächen sich die Versäumnisse im Bereich des Marketings und der Diversifikation.

Eine Vielzahl von Firmen muß jedoch deshalb Insolvenz anmelden, weil anstehende Forderungen gegenüber eigenen Kunden entweder nur zögerlich oder überhaupt nicht bezahlt werden und teilweise ein Insolvenz des Kunden zwangs-läufig mit dem damit verbundenen Forderungsausfall auch die Krise der GmbH mit sich bringt.

Teilweise werden auch die Kündigungen von Bank-Krediten, die Absicherung der Banken durch Verwertungsrechte an den Anteilen und unnötigen öffentlichen Diskussionen über die Situation einer Firma als Ursache für eine Unterneh-mens-Krise angesehen. Es zeigen sich daher bereits Absichten des Gesetzgebers, das In- Verkehr-Bringen von unternehmensschädigenden Nachrichten in der Presse mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen zu bedienen.

Unsere Sanierungs-Prüfung

Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

Nicht vorübergehender Mangel an Zahlungs-Mitteln

Zahlungseinstellung i.S.d. § 17 InsO

Zwischen-Bilanz

Plan-Liquidations-Bilanz

Überschuldung = neg. Fortbestehens-Prognose +

Bewertung zu Liquidationswerten

mögliche Sanierungsmaßnahmen in 3 Wochenfrist:

Kapitalerhöhung

Forderungsverzichte

Rangrücktritte

Sozial-Plan § 112 BetrVG



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