+++ Bundessozialgericht am 24.11.2005: GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER unterliegen teilweise der Rentenbeitrags-Pflicht! - Rückwirkende Beiträge gefährden kleine GmbHs +++ Schwarz-Rote-Bundesregierung reformiert GMBH-Gesetz +++ IN DEN NÄCHSTEN WOCHEN ENTSTEHEN HIER UMFANGREICHE GMBH-INFORMATIONEN +++ GmbH-Novelle 2006 geplant!+++ IHRE GMBH und SIE als GESCHÄFTSFÜHRER haben es verdient: Gute Beratung oder Inhouse-Schulungen ? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir freuen uns auf Sie!
StartseiteÜbertragung Geschäftsanteile

Nicht vor der Eintragung

Ein Geschäftsanteil an einer GmbH entsteht erst mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Man kann allerdings künftige Geschäftsanteile, die unter der Bedingung der Eintragung der GmbH in das Handelsregister ent-stehen übertragen.
Ist die Gesellschaft noch nicht eingetragen, kann eine Veränderung der Gesellschaftsanteile nur dadurch erfolgen, daß zuvor der Gesellschaftsvertrag geändert wird.
BGH, Urteil vom 13.12.2004 – II ZR 409/02

Überlegungen im Erbrecht

Erbrecht und Unternehmensnachfolge sind zumindest in der Lebensmitte (40-45 Jahre) zu bedenken.

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