Ein Geschäftsanteil an einer GmbH entsteht erst mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Man kann allerdings künftige Geschäftsanteile, die unter der Bedingung der Eintragung der GmbH in das Handelsregister ent-stehen übertragen. Ist die Gesellschaft noch nicht eingetragen, kann eine Veränderung der Gesellschaftsanteile nur dadurch erfolgen, daß zuvor der Gesellschaftsvertrag geändert wird. BGH, Urteil vom 13.12.2004 – II ZR 409/02
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