Startseite Urteile GmbH-Gründung
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Entweder Partner oder GmbH |
Kein Firmenzusatz " Partner " für GmbH Die in § 11 PartnerschaftG enthaltenen Regelung der Verwendung der Bezeichnungen " Partner " oder " und Partner " ist einer Verwendung in der Firmenbezeichnung einer GmbH nach § 4 GmbHG nicht zugänglich. Dies gilt auch für die Mehrzahl-Form „Partners“. KG Berlin, Beschl. v. 27.4.2004 – 1 W 180/02
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Limited = Ltd-Probleme |
Der Gründung des Nachweises für eine englische Ltd. in Registerverfahren kann sowohl durch eine Bescheinigung der für die Ausstellung der Gründungsurkunde zuständigen Behörde (Register of Companies) als auch mit der Gründungs-urkunde selbst geführt werden. Entsprechendes gilt auch für den Nachweis der Vertretungsberechtigung, wenn sich aus der Urkunde eine gesonderte rechtliche Prüfung der hinterlegten Gesellschaftsdokumente ergibt. Landgericht Berlin, Beschl. vom 22.6.2004 - 102 T 48/04
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Kein "Instituts-Zusatz" für GmbH |
Der Firmenname "Dolmetscher Institut“ ist grundsätzlich geeignet, die angesprochenen Verkehrskreise über den gewerblichen Charakter der einzutragenden Firma zu täuschen. Nach § 18 Abs. 2 HGB ist aus diesem Grunde ein klarstellender Zusatz unbedingt erforderlich. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.4.2004 – I-3 Wx 107/04
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Stichtagsbezogene Vorbelastungshaftung bei gebrauchten GmbH-Mänteln in Altfällen. Gemäß des GmbH-Urteil vom 7.7.2003 sind die Gründungsvorschriften analog anzuwenden, wenn der GmbH-Mantel noch nicht mit einem Unternehmen ausgestattet war. Das Oberlandesgericht Jena grenzt diese Vorbelastungshaftung für Altfälle, die vor dem 7.7.2003 lagen, dahingehend ein, daß die Geschäftsführer und Gesellschafter für Vorgänge vor diesem Datum einen Vertrauensschutz geniessen, der stichtagsbezogen die Vorbelastungshaftung dieser Altfälle einschränkt. OLG Jena, Urteil vom 1.9.2004 – 4 U 37/04
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