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Keine Arbeit ohne Lohn!

Vergütungsanspruch des weiterbeschäftigten GmbH-Geschäftsführers
Ein GmbH-Geschäftsführer, der in der Insolvenz vom Insolvenzverwalter weiterbeschäftigt wird, hat nach § 61 InsO einen Masseanspruch gegen den Verwalter. Der Insolvenzverwalter kann dies vermeiden, in dem er dem Geschäftsführer ohne Einhaltung der zweiwöchigen Frist des § 621 Nr. 3 BGB kündigt.
OLG Schleswig, Urt. vom 17.12.2004 1 U 90/04

Geheimnisschutz und nahestehende Personen

Eltern des Allein-GmbH-Gesellschafters als nahestehende Personen in der Insolvenz
Ein GmbH-Geschäftsführer (auch der geschäftsführende Alleingesellschafter hat die Interessen der GmbH und den Geheimnisschutz zugunsten der GmbH (§ 85 GmbH) zu wahren.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Falle einer Absichtsanfechtung nach § 133 II 1 InsO die Eltern als nahe-stehende Personen (§ 138 InsO) und trotz der Geheimniswahrungspflicht die gesetzliche Vermutung zulasten der Eltern im Falle einer Darlehenshingabe gegen entgeltliche Sicherungsübereignung mit der Begründung gelten lassen, daß eine Herausnahme der Eltern aus dem schuldnernahen Kreis nicht gerechtfertigt sei. Insofern sei einerseits fraglich, ob der Geheimnisschutz der GmbH verletzt worden sei und andererseits bedarf es zur Darlehensgewährung bzw. –Erhaltung der Angaben von Tatsachen, die letztlich auch die Kenntnis der Eltern über die anfechtbare Situation indiziere.
OLG Düsseldorf, Urt. 18.11.2004 – I-12 U 45/04

GmbH-Geschäftsführer darf schweigen...

Zeugnisverweigerungsrecht des GmbH-Geschäftsführes
Ein GmbH-Geschäftsführer kann sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 384 Nr. 1 u. Nr. 2 ZPO) berufen, wenn er sich im Falle einer vom Insolvenzverwalter begehrten umfassenden Auskunft hinsichtlich der Übernahme von Vermö-gensgegenständen durch den insolventen Einzelschuldner möglicherweise einem strafrechtlichen oder zivilrechtlichem Verfahren aussetzen oder dieses erleichtern würde.
LG Ingolstadt, Beschluß vom 30.8.2004 1 T 1333/04

Insolvenz des gf. Alleingesellschafters

Geschäftsführender Gesellschafter unterliegt der Regelinsolvenz
Nach Auffassung des Landgerichts kommt für die persönliche Insolvenz des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH nur die Regel-Insolvenz – und somit nicht die Verbraucherinsolvenz – in Betracht. Das Gericht begründet seinem Beschluß mit der engen wirtschaftlichen Verbindung des Gesellschafters und insbesondere der dem geschäfts-führenden Alleingesellschafter allein zuzuordnenden Gesellschaft.
LG Köln, Beschluß v. 30.6.2004 – 19 T 115/04

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