Eine geschuldete Bareinlage gem. § 19 GmbHG ist nicht geleistet, wenn eine an dem selben Tag über ein Konto der (Vor-) GmbH getätigte Einzahlung und Auszahlung in derselben Höhe lediglich eine bloße Hin- und Her-Zahlung oder sogar um eine Zahlung aus Mitteln der Gesellschaft darstellt. BGH, Urteil vom 22.3.2004 - II ZR 7/02
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