+++ Bundessozialgericht am 24.11.2005: GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER unterliegen teilweise der Rentenbeitrags-Pflicht! - Rückwirkende Beiträge gefährden kleine GmbHs +++ Schwarz-Rote-Bundesregierung reformiert GMBH-Gesetz +++ IN DEN NÄCHSTEN WOCHEN ENTSTEHEN HIER UMFANGREICHE GMBH-INFORMATIONEN +++ GmbH-Novelle 2006 geplant!+++ IHRE GMBH und SIE als GESCHÄFTSFÜHRER haben es verdient: Gute Beratung oder Inhouse-Schulungen ? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Wir freuen uns auf Sie!
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Hin- und Herzahlung

Eine geschuldete Bareinlage gem. § 19 GmbHG ist nicht geleistet, wenn eine an dem selben Tag über ein Konto der (Vor-) GmbH getätigte Einzahlung und Auszahlung in derselben Höhe lediglich eine bloße Hin- und Her-Zahlung oder sogar um eine Zahlung aus Mitteln der Gesellschaft darstellt.
BGH, Urteil vom 22.3.2004 - II ZR 7/02

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